02.05.2022
AKTUELLES
Laut der Informationen des aktuellen Newsletters endet die Testnachweispflicht ab 1. Mai 2022 für alle Kinder und Beschäftigten im Bereich der Kindertagesbetreuung.
Damit einher geht auch das Ende des Selbsttestangebotes durch den Freistaat Bayern und die Angebotspflicht der Träger. Dies bedeutet, ab dem 1. Mai 2022 werden keine neuen Berechtigungsscheine zur Verfügung gestellt.
Ausgegebene Berechtigungsscheine können nicht mehr eingelöst werden.
Zudem findet ab dem 1. Mai 2022 auch kein intensiviertes Testverfahren bei einzelnen Infektionsfällen statt.
-> Die Pflicht zum Tragen einer Maske in unserer Einrichtung bleibt weiterhin bestehen.
-> Darüber hinaus bitten wir Sie, bei auftretenden Symptomen weiterhin wachsam zu bleiben.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung
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12.07.2021
Zur Erinnerung:
Kranke Kinder dürfen die Kinderbetreuungseinrichtung grundsätzlich nicht besuchen.
Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist möglich bei:
- Schnupfen oder Husten aufgrund einer Allergie,
- verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber),
- gelegentlichem Husten,
- Halskratzen oder Räuspern,
- kurzzeitigem Naselaufen (z. B. beim Wechsel vom Außen- in den Innenbereich).
Diese Reaktionen lassen nicht auf eine Coronavirus-Infektion schließen.
Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist auch möglich bei:
- leichten Krankheitssymptomen, wenn ein negativer Corona-Test vorgelegt wird. (Bei Verschlechterung der Sympthome bitte Rücksprache mit dem zuständigen Personal halten)
Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist nicht möglich:
- Kinder mit reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Kindertageseinrichtung/HPT.
Die Wiederzulassung zur Kindertageseinrichtung/HPT nach einer Erkrankung ist erst wieder möglich…:
- sofern das Kind wieder bei gutem Allgemeinzustand ist, bis auf leichte Erkältungs- bzw. respiratorische Symptome (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) beziehungsweise Symptome
- und ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder vorzugsweise POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird.
- Der Test kann auch während der Erkrankungsphase erfolgen.
- Ohne Testung kann das betreffende Kind die Kindertageseinrichtung/HPT erst wieder besuchen, sofern es keine Krankheitssymptome mehr aufweist.
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Erklärungen & Downloads:
- Info Hygieneplan der Einrichtung: Hygieneplan (Stand November 2020)
- Wöchentliche Gesundheitserklärung